Avodah Zarah 146

Kapitel 146

א אמר חזקיה הגדילו באיסור אסור הגדילו בהיתר מותר
1 so ist [der Wein], wie Ḥizqija sagt, wenn das Verbotene zugekommen ist, verboten, und wenn das Erlaubte zugekommen ist, erlaubt;
ב ורבי יוחנן אמר אפי' הגדילו באיסור מותר
2 R. Joḥanan aber sagt, selbst wenn das Verbotene zugekommen ist, sei er erlaubt.
ג א"ל רבי ירמיה לרבי זירא לימא חזקיה ור' יוחנן בפלוגתא דר"א ורבנן קמיפלגי
3 R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Es wäre anzunehmen, das Ḥizqija und R. Joḥanan denselben Streit führen wie R. Elie͑zer und die Rabbanan,
ד דתנן שאור של חולין ושל תרומה שנפלו לתוך העיסה לא בזה כדי לחמץ ולא בזה כדי לחמץ ונצטרפו וחמצו
4 denn wir haben gelernt: Wenn Sauerteig von Profanem und Hebe, von denen weder der eine noch der andere zur Säuerung ausreicht, in Teig gekommen sind und ihn zusammen gesäuert haben,
ה ר"א אומר אחר אחרון אני בא וחכ"א בין שנפל איסור בתחלה ובין בסוף אינו אסור עד שיהא בו כדי להחמיץ
5 so richte man sich, wie R. Elie͑zer sagt, nach dem letzteren; die Weisen sagen, das Verbotene könne, einerlei ob es früher oder später hineingekommen ist, nur dann verboten machen, wenn es allein zur Säuerung ausreicht. –
ו ותסברא והאמר אביי לא שנו אלא שקדם וסילק את האיסור אבל לא קדם וסילק את האיסור אסור חזקיה דאמר כמאן
6 Glaubst du: Abbajje sagte ja, dies gelte nur von dem Falle, wenn man sich beeilt und das Verbotene entfernt hat, wenn man es aber nicht entfernt hat, sei er verboten. Wessen Ansicht vertritt nun Ḥizqija!?
ז אלא הכא ברואין קמיפלגי לחזקיה לית ליה רואין לרבי יוחנן אית ליה
7 Vielmehr streiten sie, ob man betrachte; nach Ḥizqija betrachte man nicht, und nach R. Joḥanan betrachte man wohl. –
ח ומי אית ליה לרבי יוחנן רואין והא בעי מיניה ר' אסי מרבי יוחנן שני כוסות אחד של חולין ואחד של תרומה ומזגן ועירבן זה בזה מהו ולא פשט ליה
8 Ist denn R. Joḥanan der Ansicht, daß man betrachte, R. Asi fragte ja R. Joḥanan, wie es denn sei, wenn man zwei Becher, der eine mit Profanem und der andere mit Hebe gefüllt, mit Wasser verdünnt und sie nachher miteinander vermischt hat, und er entschied es ihm nicht!? –
ט מעיקרא לא פשט ליה לבסוף פשט ליה אתמר נמי א"ר אמי א"ר יוחנן ואמרי לה א"ר אסי א"ר יוחנן ב' כוסות אחד של חולין ואחד של תרומה ומזגן ועירבן זה בזה רואין את ההיתר כאילו אינו והשאר מים רבין עליו ומבטלין אותו:
9 Anfangs entschied er es ihm nicht, später entschied er es ihm. Ebenso wurde auch gelehrt: R. Ami sagte im Namen R. Joḥanans, manche sagen, R. Asi im Namen R. Joḥanans: Wenn man zwei Becher, der eine mit Profanem und der andere mit Hebe gefüllt, mit Wasser verdünnt und sie miteinander vermischt hat, so wird das Erlaubte als nicht vorhanden betrachtet, sodaß das Wasser durch sein Überquantum [das Verbotene] aufhebt.
י זה הכלל מין במינו במשהו שלא במינו בנותן טעם:
10 D<small>IE</small> R<small>EGEL HIERBEI IST</small>: <small>BEI DERSELBEN</small> A<small>RT GENÜGT EIN</small> M<small>INIMUM</small>, <small>BEI VERSCHIEDENEN</small> A<small>RTEN</small>, <small>WENN EINE</small> G<small>ESCHMACKSVERLEIHUNG ERFOLGT</small>.
יא רב ושמואל דאמרי תרוייהו כל איסורין שבתורה במינן במשהו שלא במינן בנותן טעם
11 Rabh und Šemuél sagen beide, bei allen in der Tora verbotenen Dingen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend, und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt.
יב זה הכלל לאתויי מאי לאתויי כל איסורין שבתורה
12 Die Regel schließt somit alle anderen in der Tora verbotenen Dinge ein.
יג ר' יוחנן ור"ל דאמרי תרוייהו כל איסורין שבתורה בין במינן בין שלא במינן בנותן טעם חוץ מטבל ויין נסך במינן במשהו ושלא במינן בנותן טעם וזה הכלל לאתויי טבל
13 R. Joḥanan und Reš Laqiš sagen beide, bei allen in der Tora verbotenen Dingen, einerlei ob derselben Art oder nicht derselben Art, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt, ausgenommen sind das Unverzehntete und der Libationswein; bei diesen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt. Die Regel schließt demnach das Unverzehntete ein.
יד תניא כוותיה דרב ושמואל תניא כוותיה דרבי יוחנן ור"ל
14 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh und Šemuél, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan und Reš Laqiš.
טו תניא כוותיה דרב ושמואל כל איסורין שבתורה במינן במשהו שלא במינן בנותן טעם
15 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh und Šemuél: Bei allen in der Tora verbotenen Dingen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt.
טז תניא כוותיה דר' יוחנן ור"ל כל איסורין שבתורה בין במינן בין שלא במינן בנותן טעם חוץ מטבל ויין נסך במינן במשהו שלא במינן בנותן טעם
16 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan und Reš Laqiš: Bei allen in der Tora verbotenen Dingen, ob derselben Art oder nicht derselben Art, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt, ausgenommen sind das Unverzehntete und der Libationswein; bei diesen ist bei derselben Art ein Minimum ausreichend und bei verschiedenen Arten, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt. –
יז בשלמא יין נסך משום חומרא דעבודת כוכבים אלא טבל מ"ט
17 Erklärlich ist dies vom Libationsweine, wegen der Strenge des Götzendienstes, weshalb aber beim Unverzehnteten? –
יח כהיתירו כך איסורו דאמר שמואל חטה אחת פוטרת את הכרי ותניא נמי הכי במה אמרו טבל אוסר בכל שהוא במינו שלא במינו בנותן טעם:
18 Wie die Erlaubnis, so das Verbot: Šemuél sagte nämlich, ein Weizenkorn befreie den ganzen Haufen. Ferner wird auch gelehrt: Das, was sie gesagt haben, beim Unverzehnteten sei es schon bei einem Minimum verboten, gilt nur von derselben Art, bei verschiedenen Arten aber, wenn eine Geschmacksverleihung erfolgt.